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Bienenbeute
Rechtlicher Rahmen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für den Kauf von Honig und Imkerei-Produkten, individuelle Wunschetiketten (Firmenhonig) und die Vermietung von Bienenvölkern.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für den Kauf von Honig und Imkerei-Produkten, individuelle Wunschetiketten (Firmenhonig) und die Vermietung von Bienenvölkern.

Anbieter: Imkerei Leine-Honig · Tjark Radewaldt · Zum Schützenhaus 6, 31535 Neustadt am Rübenberge · Telefon: +49 162 3248646 · E-Mail: kontakt@leine-honig.de (nachfolgend „Anbieter").

Diese AGB gliedern sich in vier Teile: Teil A (Online-Shop & Direktverkauf), Teil B (Wunschetiketten / Firmenhonig), Teil C (Bienenmiete) und Teil D (Gemeinsame Schlussbestimmungen). Teil D gilt ergänzend für alle Verträge.

Der Anbieter betreibt die Imkerei Leine-Honig als Einzelunternehmen (Gewerbebetrieb). Teil A und Teil B betreffen meinen eigenen Honig aus eigener imkerlicher Erzeugung; Teil C betrifft die Bienenvermietung als Dienstleistung.

Die Imkerei Leine-Honig ist mein Einzelunternehmen. Honig aus eigener Erzeugung, Wunschetiketten, Firmenhonig und die Bienenvermietung — alles kommt aus einer Hand. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Teil A — AGB Online-Shop & Direktverkauf

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Lieferung von Honig und sonstigen Imkerei-Produkten, die über den Online-Shop unter www.leine-honig.de oder im Direktverkauf geschlossen werden.

(2) Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Soweit einzelne Regelungen nur für eine dieser Gruppen gelten, ist dies ausdrücklich kenntlich gemacht. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung dar.

(2) Mit Klick auf „Kostenpflichtig bestellen" gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Vor Absenden der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben jederzeit einsehen und korrigieren.

(3) Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung durch gesonderte Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt oder die Ware versendet, spätestens jedoch mit Zugang der Ware beim Kunden. Bei Zahlung per Kreditkarte (Stripe) kommt der Vertrag bereits mit Abschluss des Zahlungsvorgangs zustande.

(4) Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert; die Bestelldaten und diese AGB werden dem Kunden per E-Mail übersandt. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 3 Preise & Zahlung

(1) Alle Preise sind Endpreise in Euro. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen. Versandkosten werden gesondert berechnet und vor Abgabe der Bestellung in der Bestellübersicht angezeigt.

(2) Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Kunden per Kreditkarte (Stripe) oder Vorkasse per Überweisung. Bei Vorkasse ist der Kaufpreis innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss unter Angabe der Bestellnummer zu überweisen; der Versand erfolgt nach Zahlungseingang. Geht die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen ein, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Gegenüber Unternehmern gilt: Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Lieferung, Versand & Gefahrübergang

(1) Die Lieferung erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands per DHL. Die Versandart wird anhand des Bestellgewichts gewählt und im Checkout angezeigt. Die Lieferzeit beträgt in der Regel 2–4 Werktage ab Zahlungseingang bzw. — bei Kreditkartenzahlung — ab Vertragsschluss. Alternativ ist Selbstabholung in 31535 Neustadt am Rübenberge (OT Luttmersen) nach Terminvereinbarung möglich.

(2) Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher über. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen über (§ 447 BGB).

(3) Ist die Lieferung infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder nicht vom Anbieter zu vertretender Lieferengpässe vorübergehend nicht möglich, verlängert sich die Lieferfrist angemessen; der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich. Dauert das Hindernis länger als vier Wochen, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt; bereits erbrachte Zahlungen werden unverzüglich erstattet.

(4) Honig ist ein Naturprodukt. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Konsistenz und Kristallisationsverhalten sind naturbedingt, stellen keine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit dar und begründen keinen Mangel.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Anbieters.

(2) Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend: Der Anbieter behält sich das Eigentum bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Unternehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt; er tritt bereits jetzt alle hieraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an den Anbieter ab, der die Abtretung annimmt. Der Unternehmer bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten nachkommt.

§ 6 Gewährleistung (Mängelhaftung)

(1) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte ohne Einschränkung.

(2) Gegenüber Unternehmern gilt: Die Gewährleistungsfrist für neue Waren beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform zu rügen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt (§ 377 HGB). Die Fristverkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach Teil D § 2 sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

(3) Mindesthaltbarkeit: Honig ist bei sachgerechter Lagerung (kühl, trocken, lichtgeschützt) mindestens 2 Jahre ab Abfülldatum haltbar; maßgeblich ist das auf dem Etikett angegebene Mindesthaltbarkeitsdatum. Kristallisation ist ein natürlicher Vorgang und kein Mangel.

(4) Mängel sind unter Angabe der Bestellnummer per E-Mail an kontakt@leine-honig.de zu melden. Für Verbraucher gilt: Diese Obliegenheit ist keine Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten.

§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Einzelheiten, Bedingungen und das Muster-Widerrufsformular ergeben sich aus der separaten Widerrufsbelehrung.

(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bzw. erlischt in folgenden Fällen:

  • bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind — insbesondere Honiggläser mit individuellen Wunschetiketten (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB);
  • bei versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde — insbesondere geöffnete Honiggläser (§ 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB).

(3) Verbraucher können den Widerruf zusätzlich über die auf unserer Website bereitgestellte Online-Widerrufsfunktion erklären — über den Button „Vertrag widerrufen". Über den Eingang Ihrer Widerrufserklärung erhalten Sie unverzüglich eine Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (per E-Mail) mit Angabe von Datum und Uhrzeit.

Teil B — Besondere Bedingungen für Wunschetiketten / Firmenhonig

§ 1 Geltungsbereich & Verhältnis zu Teil A

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Honig und sonstige Produkte mit individuell gestalteten Etiketten („Wunschetiketten", „Firmenhonig"), unabhängig davon, ob der Vertrag über den Online-Shop, per E-Mail, telefonisch oder auf Grundlage eines individuellen Angebots geschlossen wird.

(2) Ergänzend gilt Teil A. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen dieses Teils B vor.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Anbieters über Wunschetiketten sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit einer Bindefrist versehen sind.

(2) Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform (E-Mail genügt) oder durch beidseitige Annahme eines schriftlichen Angebots zustande.

(3) Der Mindestbestellwert bzw. die Mindestabnahmemenge für Wunschetiketten ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

§ 3 Druckunterlagen & Freigabe

(1) Der Kunde liefert das fertige, druckfähige Etikett-Layout (Vektordatei oder hochauflösendes PDF). Der Anbieter erbringt keine Grafik- oder Gestaltungsleistung; er prüft die überlassene Datei auf technische Druckbarkeit sowie auf die lebensmittelrechtlichen Pflichtangaben (§ 5), druckt das Etikett und füllt den eigenen Honig in das individuell etikettierte Glas ab. Gegenstand des Vertrags ist eigener Honig im individuell gestalteten Glas, nicht eine gestalterische Leistung.

(2) Stellt der Kunde keine druckfertige Datei bereit, kann der Anbieter — soweit gesondert vereinbart — lediglich einfache technische Anpassungen vornehmen (z. B. Platzierung der Pflichtangaben, Format- und Beschnittanpassung). Eine gestalterische oder kreative Leistung schuldet er nicht.

(3) Vor Produktionsbeginn übermittelt der Anbieter dem Kunden eine Druckvorschau (Proof) zur Prüfung. Die Produktion beginnt erst nach ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden in Textform (Druckfreigabe) und — soweit vereinbart — nach Eingang der Anzahlung gemäß § 6.

(4) Mit der Druckfreigabe bestätigt der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher Inhalte (insbesondere Texte, Namen, Logos, Daten). Für Fehler, die in der vom Kunden gelieferten oder freigegebenen Vorlage enthalten sind, übernimmt der Anbieter keine Haftung. Nach Druckfreigabe sind Änderungen ausgeschlossen; gleichwohl auf Wunsch des Kunden vorgenommene Änderungen sind nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Mehrkosten möglich.

§ 4 Rechte Dritter & Freistellung

(1) Überlässt der Kunde dem Anbieter Logos, Texte, Bilder, Marken oder sonstige Gestaltungselemente, sichert er zu, dass er über die für die vertragsgegenständliche Nutzung erforderlichen Rechte verfügt und der Verwendung keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Design-, Namens- und Persönlichkeitsrechte) entgegenstehen.

(2) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung solcher Rechte durch die vom Kunden überlassenen Inhalte gegen den Anbieter geltend gemacht werden, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Umsetzung von Gestaltungswünschen abzulehnen, die nach seiner Einschätzung rechtswidrig sind oder Rechte Dritter verletzen, sowie Inhalte, die diskriminierend, gewaltverherrlichend oder sonst anstößig sind.

§ 5 Lebensmittelrechtliche Pflichtkennzeichnung

(1) Die nach Lebensmittelrecht (insbesondere Honigverordnung, LMIV, Mess- und Eichrecht) vorgeschriebenen Pflichtangaben — u. a. Verkehrsbezeichnung, Nettofüllmenge, Mindesthaltbarkeitsdatum, Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers, Ursprungsland — sind zwingender Bestandteil jedes Etiketts. Gestaltungswünsche des Kunden, die mit diesen Vorgaben unvereinbar sind, kann der Anbieter nicht umsetzen; dies stellt keine Pflichtverletzung dar.

(2) Platzierung, Mindestschriftgrößen und Inhalt der Pflichtangaben bestimmt der Anbieter nach den gesetzlichen Vorgaben.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, gilt: Mit Auftragsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswertes fällig. Etikettendruck und Produktion beginnen erst nach Eingang der Anzahlung und Druckfreigabe.

(2) Der Restbetrag wird mit Fertigstellung fällig und ist vor Lieferung bzw. bei Übergabe zu zahlen. Bei Versand erfolgt dieser nach Eingang des Restbetrags. Gegenüber Unternehmern kann abweichend Zahlung des Restbetrags innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum vereinbart werden; dies bedarf der Vereinbarung im Angebot.

(3) Bei Aufträgen mit einem Auftragswert von weniger als 150 € kann der Anbieter vollständige Vorkasse verlangen.

(4) Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.

§ 7 Stornierung

(1) Storniert der Kunde den Auftrag vor Druckfreigabe, erstattet der Anbieter die Anzahlung abzüglich der bis dahin angefallenen, nachweisbaren Aufwendungen (insbesondere Entwurfserstellung, bereits beschafftes Material).

(2) Storniert der Kunde den Auftrag nach Druckfreigabe, ist der Anbieter berechtigt, die bis dahin angefallenen Kosten (insbesondere Druck-, Material- und Produktionskosten sowie anteilige Arbeitsleistung) in Rechnung zu stellen und mit der Anzahlung zu verrechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

§ 8 Ausführung, Toleranzen & Abnahme

(1) Geringfügige, drucktechnisch bedingte Abweichungen in Farbe, Material und Ausführung gegenüber dem Bildschirmentwurf sowie zwischen einzelnen Druckchargen sind branchenüblich und stellen keinen Mangel dar, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

(2) § 4 Abs. 4 Teil A (Naturprodukt Honig) gilt entsprechend.

§ 9 Kein Widerrufsrecht bei Wunschetiketten

Bei Waren mit individuellen Wunschetiketten besteht für Verbraucher kein Widerrufsrecht, da die Waren nicht vorgefertigt sind und für ihre Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist bzw. sie eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Hierauf wird der Verbraucher vor Vertragsschluss gesondert hingewiesen.

§ 10 Rechte an den Druckunterlagen

(1) Die Gestaltung des Etiketts stammt vom Kunden. Etwaige Rechte an der überlassenen Gestaltung verbleiben beim Kunden bzw. den berechtigten Dritten. Der Anbieter erwirbt hieran keine Rechte und nutzt die überlassenen Unterlagen ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags (Druck des Etiketts und Abfüllung des bestellten Honigs).

(2) Nimmt der Anbieter ausnahmsweise einfache technische Anpassungen nach § 3 Abs. 2 vor, begründet dies keine eigenständigen Gestaltungsrechte des Anbieters.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die fertig etikettierten Gläser zu Referenzzwecken (z. B. Website, Social Media) abzubilden, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.

Teil C — AGB Bienenmiete

§ 1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung von Bienenvölkern zwischen dem Anbieter (Vermieter) und seinen Kunden (Mieter), gleich ob Verbraucher oder Unternehmer. Ergänzend gilt Teil D.

§ 2 Vertragsschluss & Mietdauer

(1) Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung des Vermieters in Textform zustande.

(2) Die Mietsaison beginnt in der Regel im April und endet im August eines Kalenderjahres; der genaue Zeitraum ergibt sich aus dem Angebot.

§ 3 Pflichten des Mieters

Der Mieter stellt einen geeigneten Standplatz zur Verfügung. Er ist dafür verantwortlich, dass:

  • Dritte, die sich berechtigt am Aufstellungsort aufhalten, über die Anwesenheit der Bienen informiert werden;
  • der Standplatz gegen unbefugten Zugriff angemessen geschützt ist (Obhutspflicht);
  • keine Eingriffe am Volk oder an der Beute ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter vorgenommen werden;
  • dem Vermieter der Zugang zum Standplatz zur Durchführung der Völkerführung nach Absprache ermöglicht wird.

§ 4 Zahlung

Der Mietzins ist im Voraus nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.

§ 5 Ertrag & Völkerverluste

(1) Bienen sind Lebewesen; ein bestimmter Honigertrag wird nicht geschuldet und nicht garantiert.

(2) Bei Verlust des Volkes durch Krankheit, Witterung oder sonstige nicht vom Vermieter zu vertretende Umstände bemüht sich der Vermieter um die Stellung eines Ersatzvolkes. Ein Anspruch auf Minderung des Mietzinses besteht nur, wenn innerhalb von 14 Tagen kein Ersatzvolk gestellt werden kann; in diesem Fall mindert sich der Mietzins zeitanteilig.

§ 6 Haftung

Es gilt die Haftungsregelung in Teil D § 2. Ergänzend gilt: Der Mieter trägt das Risiko allergischer Reaktionen bei sich oder Dritten am Aufstellungsort, sofern er seine Informationspflicht nach § 3 verletzt hat; die Haftung des Vermieters nach Teil D § 2 Abs. 1 bleibt unberührt.

§ 7 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der separaten Widerrufsbelehrung. Den Widerruf können Sie zudem direkt über die Online-Widerrufsfunktion („Vertrag widerrufen") erklären; über den Eingang erhalten Sie unverzüglich eine Bestätigung mit Datum und Uhrzeit auf einem dauerhaften Datenträger.

Teil D — Gemeinsame Schlussbestimmungen

§ 1 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

§ 2 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) — d. h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 3 Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters (Neustadt am Rübenberge). Der Anbieter ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

§ 4 Verbraucherstreitbeilegung

Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

§ 5 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Juni 2026.
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